Pressemitteilung des Enser CDU zur Unterschriftenaktion
Die Parteivorsitzende:
Zur Versachlichung:
Im Jahr 1994 wurde unter der SPD-Alleinregierung in der Landesbauordnung festgelegt: „auch bestehende Abwasserleitungen … in wiederkehrenden Prüfungen in Abständen von 20 Jahren“ zu unterwerfen.
Im Jahr 1999 schrieb die damals rot-grüne Landesregierung die Fristen fest. Als Enddatum war das Jahr 2015 vorgesehen, in Wasserschutzgebieten der 31. 12. 2005.
Nach dem Regierungswechsel überführte die dann schwarz-gelbe Landesregierung im Dezember 2007 diese Regelungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz.
Der Landtag war der Meinung, dies sei eher ein Thema des Umwelt- als des Baurechts.
Fazit: Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen waren bei der Einführung der Regelung sowie bei der Fristsetzung für die Dichtheitsprüfung bestehenden privaten Abwasserleitungen zu ihren Regierungszeiten aktiv beteiligt.
Frau Neumann sollte gründlicher recherchieren!
Zum Thema:
Die bestehenden Regelungen müssen an vielen Stellen hinterfragt werden, greifen wir zwei Aspekte heraus:
So ist z.B. in vielen Städten Nordrhein-Westfalens das öffentliche Kanalnetz marode. Und zwar deshalb, weil diesen Kommunen das Geld zur Sanierung fehlt. Da sich die Finanzlage der Kommunen in den nächsten Jahren nicht verbessert, wird sich die Fristsetzung zur Durchführung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bis 2023 in diesen Städten als absolut unrealistisch erweisen.
Die Enser Christdemokraten wollen nicht, dass unsere Bürger zur Kasse gebeten werden, während in anderen Kommunen noch nicht einmal die öffentlichen Kanäle in Ordnung gebracht sind! Wir fordern daher eine Aufhebung der Fristen!
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