| Neuigkeiten 14.01.2012
Auch ein Enser auf dem CDU-Parteitag in Leizig vertreten
Ulrich Häken, Kreistagsabgeordneter der Enser Christdemokraten wird kommende Woche einer von acht Delegierten aus dem Kreis Soest bei dem Bundesparteitag der CDU in Leipzig sein.
Spannende Themen sind vorprogrammmiert: Neben der weiteren Entwicklung im Euroland steht ein Beschluss zum Thema Lohnuntergrenze auf der Tagesordnung. Grundsatz ist, dass ein Vollzeitarbeitsplatz auf Dauer ohne zusätzliche Aufstockungen durch steuerfinanzierte staatliche Hilfen ein Einkommen ermöglichen sollte, mit dem ein würdevolles Leben einer Familie garantiert werden kann. Dabei ist den Christdemokraten wichtig, dass eine branchenabhängige Lohnuntergrenze von den Tarifparteien, nicht von der Politik festgelegt wird. Sie vertrauen darauf, dass in den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eine Lohnuntergrenze gefunden wird, die nicht den Abbau von Arbeitsplätzen nach sich zieht.
Der Parteitag beginnt am Sonntag abend mit einem Treffen der Delegierten aus NRW, bevor dann ab Montag die Beratungen beginnen.
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14.01.2012
„Fracking“ in Ense?
Zustimmung erhält der jetzt veröffentlichte Beschluss der Christdemokraten auf Landesebene zur Förderung von unkonventionellem Erdgas nach dem Fracking-Verfahren durch die Vorsitzende der CDU in Ense, Silvia Klein. Darin heißt es: „Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt nur in Frage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken des „Fracking“ deutlich zu verbessern.“
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits 19 Genehmigungen zur Erkundung sogenannter „unkonventioneller Lagerstätten“ zu gewerblichen Zwecken erteilt, darunter auch für das Gemeindegebiet von Ense.
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24.12.2011
Verbundschule oder Sekundarschule Jahresrückblick 2011 Die heimischen Christdemokraten wollen abwarten, „wie sich das Lehrerkollegium, insbesondere aber die Eltern und Schüler zur Umwandlung der erfolgreich arbeitenden Conrad-von-Ense-Verbundschule in eine Sekundarschule stellen. Die Einführung eines verbindlichen Ganztages steht hier im Besonderen zur Debatte. Die CDU wird selbstverständlich die Entscheidung der Betroffenen respektieren.“ Das jetzt jedenfalls schreibt Parteichefin Silvia Klein in einem Weihnachtsbrief an alle Mitglieder und greift damit die zukünftige Entwicklung in der Enser Schullandschaft auf. Bekanntlich hat die Verwaltung Gespräche angekündigt, nachdem feststeht, dass die Conrad-von-Ense-Schule spätestens 2020 Sekundarschule werden muss, eine vorherige Umwandlung wird vom Land aber auch akzeptiert
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14.08.2011
3 Enser beim CDU-Bezirksparteitag "Die Energiewende bedeutet für uns alle eine große Kraftanstrengung, aber sie ist nach dem Unglück in Japan gesellschaftspolitisch gewollt", so der Generalsekretär der Bundes-CDU Hermann Gröhe in seiner Rede auf dem Bezirksparteitag der Südwestfalen-CDU im sauerländischen Olpe.
Die Enser Vertreter, neben Parteichefin Silvia Klein waren Ulrich Häken, Kreistagsabgeordneter der heimischen Christdemokraten, sowie Luzia Fleissig, stellvertretende Fraktionschefin im Enser Rat als Delegierte anwesend, hörten die Botschaft gern. Bekanntlich kann die Gemeinde Ense schon heute seinen Bedarf an elektrischer Energie komplett aus regenerativen Energien, wie Solarstrom, Windkraft und Biomasse erzeugen, und dass, obwohl ein großer Bedarf durch die mittelständisch geprägte Wirtschaft besteht.
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31.05.2011
Pressemitteilung des Enser CDU zur Unterschriftenaktion
Die Parteivorsitzende:
Zur Versachlichung:
Im Jahr 1994 wurde unter der SPD-Alleinregierung in der Landesbauordnung festgelegt: „auch bestehende Abwasserleitungen … in wiederkehrenden Prüfungen in Abständen von 20 Jahren“ zu unterwerfen.
Im Jahr 1999 schrieb die damals rot-grüne Landesregierung die Fristen fest. Als Enddatum war das Jahr 2015 vorgesehen, in Wasserschutzgebieten der 31. 12. 2005.
Nach dem Regierungswechsel überführte die dann schwarz-gelbe Landesregierung im Dezember 2007 diese Regelungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz.
Der Landtag war der Meinung, dies sei eher ein Thema des Umwelt- als des Baurechts.
Fazit: Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen waren bei der Einführung der Regelung sowie bei der Fristsetzung für die Dichtheitsprüfung bestehenden privaten Abwasserleitungen zu ihren Regierungszeiten aktiv beteiligt.
Frau Neumann sollte gründlicher recherchieren!
Zum Thema:
Die bestehenden Regelungen müssen an vielen Stellen hinterfragt werden, greifen wir zwei Aspekte heraus:
So ist z.B. in vielen Städten Nordrhein-Westfalens das öffentliche Kanalnetz marode. Und zwar deshalb, weil diesen Kommunen das Geld zur Sanierung fehlt. Da sich die Finanzlage der Kommunen in den nächsten Jahren nicht verbessert, wird sich die Fristsetzung zur Durchführung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bis 2023 in diesen Städten als absolut unrealistisch erweisen.
Die Enser Christdemokraten wollen nicht, dass unsere Bürger zur Kasse gebeten werden, während in anderen Kommunen noch nicht einmal die öffentlichen Kanäle in Ordnung gebracht sind! Wir fordern daher eine Aufhebung der Fristen!
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29.05.2011
CDU-Ense: Gesetz ist unausgegoren Ense ist eine Flächengemeinde mit knapp 13.000 Einwohnern im Kreis Soest. Die rund 3000 Wohnhäuser sind beinahe 100%ig an ein öffentliches Kanalnetz angeschlossen, das Dank der Bemühungen der Verwaltung und der entsprechenden Beschlüsse des Rates kontinuierlich saniert wird und darum unser Abwasser beanstandungsfrei zur Kläranlage leitet. Auf dem Gemeindegebiet gibt es kein Problem mit Fremdwassereinträgen in öffentliche Kläranlagen! (D.h. Es wurde bescheinigt, dass nicht zu viel Regenwasser über die Kanalisation in die Kläranlagen eingespeist wird.)
Das Landeswassergesetz verpflichtet im § 61a die privaten Netzbetreiber dazu, bis spätestens Ende 2015 die Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück auf Dichtheit zu prüfen.
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29.05.2011
Dichtheitsprüfung wirklich Ländersache?
„Infolge der sogenannten „Föderalismusreform 2006“ wurde die bisherige Rahmenkompetenz des Bundes im Bereich des Wasserrechts in die „konkurrierende Gesetzgebungskompetenz“ überführt.
Demnach können die Bundesländer vom Bundesrecht abweichende Regelungen erlassen, wenn es sich NICHT um stoff- oder anlagenbezogene Regelungen handelt.
Bei Abwasseranlagen handelt es sich aber um derartige anlagebezogenen Regelungen, bei denen die Länder ab 1. März 2010 KEINE vom Bundesrecht abweichenden Regelungen mehr erlassen dürfen.
Das Ziel dieser grundlegenden Umgestaltung ist die bundesweit einheitliche Regelung des Rechts der Abwasseranlagen auch der privaten Abwasseranlagen.
Nach § 61 Abs. 2 des neuen WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in dem Grunde nach neuerdings jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet, „ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.“
Einzelheiten hierzu, etwa auch die Frage, ob und inwieweit ein Betreiber privater Abwasseranlagen von der extrem weitreichenden Verpflichtung zur Überwachung der Art und Menge des Abwassers oder der Abwasserinhaltsstoffe befreit sind oder wie die Selbstüberwachung künftig bundeseinheitlich konkret aussehen und dokumentiert werden soll, ist einer Bundesrechtsverordnung unter Zustimmung der Länder überlassen, welche aber noch nicht ergangen ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass auch das Land NRW seine diesbezüglichen Interessen nicht vorab auf ein eigenes isoliert dastehendes Landesgesetz stützt, sondern sich einbringt in das Rechtsverfahren der ausstehenden Bundesrechtsverordnung, was zur Folge hätte, dass alle Bundesbürger dann den hoffentlich sinnvollen und praktikablen sowie gleichen Regelungen unterliegen.“
Quelle: www.buerokratie-irrsinn.de, Beitrag der Interessengemeinschaft
vom 19. Februar 2011
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29.05.2011
Chronologie zur Dichtheitsprüfung
Im Jahr 1994 wurde zur Zeit der SPD-Alleinregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vorgelegt. Darin wurden „auch bestehende Abwasserleitungen, deren Dichtheit nicht beobachtet werden kann, wiederkehrenden Prüfungen in Abständen von 20 Jahren“ unterworfen.
Im Jahr 1999 legte die damals rot-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung dieser Bauordnung vor und schrieb die Fristen fest, bis zu denen die vollständige Überprüfung der bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit erfolgt sein sollen. Als Enddatum für die Prüfung war ursprünglich das Jahr 2015, in Wasserschutzgebieten 2005 vorgesehen.
In einer Landtagsdebatte am 21.04.2005 hat der heutige Umweltminister Johannes Remmel zu den oben genannten Fristen erklärt: „Meine Damen und Herren, die Dichtheitsprüfung ist deshalb so wichtig … weil es tatsächlich ein Problem mit sogenannten Fremdwassereinträgen in öffentlichen Kläranlagen gibt. Deshalb ist die zeitliche Fristsetzung absolut richtig, sinnvoll und notwendig.“
Fazit: Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen waren bei der Einführung der Regelung sowie bei der Fristsetzung als Gesetzgeber zu ihren Regierungszeiten aktiv beteiligt.
Nach dem Regierungswechsel hat die schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2007 diese Regelungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz überführt. Der Landtag vertrat die Auffassung, sie seien eher ein Thema des Umweltrechtes denn des Baurechtes.
(Auszug aus der „Handreichung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen“ der CDU-NRW)
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28.05.2011
"Energie, die gespart wird, ist immer noch die sinnvollste Energie" "Energie, die gespart wird, ist immer noch die sinnvollste Energie" oder die Erkenntnis, das man bei optimaler Wärmedämmung des Hauses bis zu 80% der bisherigen Energie sparen kann, waren wohl die eindeutigen Botschaften der gemeinsamen Informationsveranstaltung der CDU- Kreisfraktion und der Kreishandwerkerschaft. Nachdem Ulrich Häken die Versammlung eröffnet hatte, und Dr.Scholtes vom TWS Auszüge aus dem Klimaschutzkonzept erläutert hatte, stellte Bernd Metzig von der Kreishandwerkerschaft das Projekt Sanieren und Profitieren vor.
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19.05.2011
Hohe Wellen
Die CDU greift das Thema Dichtheitsprüfung noch einmal in ihrer Bürgerversammlung am 24. Mai um 19.30 Uhr im ´“Gasthof zur Alten Post“ in Bremen auf. „Wir sind sehr froh, dass sich Dipl. Ingenieur Michael Schiller zur Verfügung stellt, um die Enser Bürger über die gesetzlichen Bestimmungen, das Verfahren und möglicherweise entstehende Kosten fachlich kompetent zu informieren“, so Silvia Klein, Vorsitzende der Enser Christdemokraten.
Aber bis heute haben landesweit nicht nur die Bürger „Bauchschmerzen“ bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.
Gemeindeverwaltungen müssen den Anforderungen der Landesgesetzgebung genüge tun – dies ist ihr Auftrag. Aber auch sie versuchen vielerorts, den Buchstaben des Gesetzes auf möglichst niedrigem Niveau zu folgen – quasi „Dichtheitsprüfung light“.
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