CDU Ense

Pressemitteilung des Enser CDU zur Unterschriftenaktion

Die Parteivorsitzende:

Zur Versachlichung:

Im Jahr 1994 wurde unter der SPD-Alleinregierung in der Landesbauordnung festgelegt: „auch bestehende Abwasserleitungen … in wiederkehrenden Prüfungen in Abständen von 20 Jahren“ zu unterwerfen.

Im Jahr 1999 schrieb die damals rot-grüne Landesregierung die Fristen fest. Als Enddatum war das Jahr 2015 vorgesehen, in Wasserschutzgebieten der 31. 12. 2005.

Nach dem Regierungswechsel überführte die dann schwarz-gelbe Landesregierung im Dezember 2007 diese Regelungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz.

Der Landtag war der Meinung, dies sei eher ein Thema des Umwelt- als des Baurechts.

Fazit: Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen waren bei der Einführung der Regelung sowie bei der Fristsetzung für die Dichtheitsprüfung bestehenden privaten Abwasserleitungen zu ihren Regierungszeiten aktiv beteiligt.

 

Frau Neumann sollte gründlicher recherchieren!


Zum Thema:

 

Die bestehenden Regelungen müssen an vielen Stellen hinterfragt werden, greifen wir zwei Aspekte heraus:

So ist z.B. in vielen Städten Nordrhein-Westfalens das öffentliche Kanalnetz marode. Und zwar deshalb, weil diesen Kommunen das Geld zur Sanierung fehlt. Da sich die Finanzlage der Kommunen in den nächsten Jahren nicht verbessert, wird sich die Fristsetzung zur Durchführung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bis 2023 in diesen Städten als absolut unrealistisch erweisen.

Die Enser Christdemokraten wollen nicht, dass unsere Bürger zur Kasse gebeten werden, während in anderen Kommunen noch nicht einmal die öffentlichen Kanäle in Ordnung gebracht sind! Wir fordern daher eine Aufhebung der Fristen!

Wasser kennt keine Landesgrenzen, es fließt kreuz und quer durch diese Republik. Die heimische CDU sieht daher die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Lösung – auch für die Dichtheitsprüfung auf privaten Grundstücken. Es kann nicht angehen, dass die privaten und kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen wegen des gesetzgeberischen Alleingangs mit erheblichen Kosten belastet werden, die Menschen und Gemeinden in den anderen Bundesländern erspart bleiben.

 

Wir fordern daher die Aussetzung des Landeswassergesetzes bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden ist!

 

Wer sich diesen Forderungen anschließen möchte, kann dies durch seine Unterschrift bezeugen. Entsprechende Listen liegen aus: Bei Suermann in Volbringen, Baader und Schiermeister in Niederense, im Gasthof Schwarze in Höingen, bei Baader und Klapp in Parsit/Bremen sowie in Renates Büdchen in Waltringen. Darüber hinaus können sie per e-mail bestellt werden unter: an.silviaklein@web.de. Die Listen werden der Landesregierung rechtzeitig vor der nächsten öffentlichen Anhörung des LWG am 6. Juli 2011 zugestellt.

 

Eine Liste von weiteren Fragen des CDU-Gemeindeverbandes an die Landesregierung ist auf unserer Homepage veröffentlicht: www.cdu-ense.de

 

Das Votum der Fraktion vor Ort soll trotz der Kritik am Landeswassergesetz nicht in Frage gestellt werden. Fraktionsvorsitzender Detlef Budde ergänzt hierzu: „Es wird immer wieder Gesetze geben, mit denen wir vor Ort nicht glücklich sind. Dennoch sind wir gezwungen, diese auf lokaler Ebene umzusetzen. Im diesem Sinne hat die Fraktion die pragmatischen und bürgerfreundlichen Vorschläge der Verwaltung zur Umsetzung in Ortsrecht einmütig mitgetragen.“