CDU Ense

Entwarnung für die Freiwilligen Feuerwehren!

Rückgrat der Gesellschaft - Vor allem im ländlichen Raum unverzichtbar

Peter Liese: "Ehrenamtliches Engagement darf nicht mit beruflicher Tätigkeit gleichgestellt und als Arbeitszeit angerechnet werden."

 

Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU-Kommission plant entgegen anderslautender Meldungen nicht, die wöchentliche Arbeitszeit für die Freiwilligen Feuerwehren auf 48 Stunden in der Woche zu begrenzen. Dies hätte zur Folge, dass ehrenamtliches Engagement kaum noch möglich wäre. Der zuständige Kommissar, Laszlo Andor, stellte klar, dass es von Seiten der Kommission keinen Vorschlag in die Richtung gebe.
Der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßt die gute Nachricht: "Ehrenamtliches Engagement darf nicht mit beruflicher Tätigkeit gleichgestellt und als Arbeitszeit angerechnet werden". Vor allem im ländlichen Raum sind die Freiwilligen Feuerwehren unverzichtbar für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Aktuell sind die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) auf europäischer Ebene mit der Überarbeitung der sogenannten Arbeitszeitrichtlinie beschäftigt. Für diese Verhandlungen gibt es eine Frist von neun Monaten. Die erste Verhandlungsrunde hat am 8. Dezember 2011 stattgefunden. Die Verhandlungen laufen bis Ende September. Das ausgehandelte Ergebnis ist dann für die EU-Kommission bindend.

Nur falls auf diesem Wege keine Einigung zustande kommt, wäre die EU-Kommission am Zug, einen Vorschlag zur Reform der Richtlinie zu machen. Drei Dinge müssten laut Kommission dann gewährleistet sein: der ausreichende Gesundheitsschutz für die Feuerwehrleute, die Einsatzbereitschaft und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten. Der würde dann auch wieder den üblichen Gesetzesprozess unter Einbeziehung des Europäische Parlament und des Rates durchlaufen. "Eine Reform der Arbeitszeitrichtlinie zu Lasten der Freiwilligen Feuerwehren sollte so für die Zukunft ausgeschlossen sein. Falls das Thema wieder auf den Tisch kommt, werde ich mich dagegen wehren", so Peter Liese.

Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und unterfallen nicht dem Arbeitszeitgesetz. "Dies muss auch weiterhin so gelten", so Liese abschließend.