CDU Ense

Dichtheitsprüfung: Durchführung nur bei begründetem konkretem Verdacht

„Vielfach haben mich die Enser Bürgerinnen und Bürger nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Thema Dichtheitsprüfung gefragt“, berichtet Silvia Klein, Vorsitzende der CDU. Auf Nachfrage in Düsseldorf erhielt sie folgende Antwort:
„Eine CDU-geführte Landesregierung wird eine Dichtheitsprüfung nur bei begründetem Verdacht fordern. Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine bürgerfreundliche Regelung, die sicherstellt, dass sanierungsbedürftige Kanäle repariert werden, die jedoch nicht alle Haushalte unter einen kostenaufwändigen Generalverdacht stellt. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht in unverhältnismäßiger Weise belastet werden.“
Bekanntlich hatte sich die CDU schon im Dezember für eine Änderung des Landeswassergesetzes ausgesprochen, über den entsprechenden Antrag war aber vor der Auflösung des Landtages nicht mehr entschieden worden.